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Erklärung zur Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter uniplan.com veröffentlichte Webseite der Uniplan GmbH & Co. KG.

Allgemeine Beschreibung der Dienstleistung

Die Webseite der Uniplan GmbH & Co. KG bietet Informationen über das Unternehmen, seine Angebote und ermöglicht eine direkte Kontaktaufnahme.

Geltende rechtliche Anforderungen

Für digitale Dienstleistungen gelten die Anforderungen nach § 14 Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) i. V. m. § 3 Abs. 1 BFSG sowie der Verordnung zum BFSG (BFSGV).

Umsetzung der Barrierefreiheitsanforderungen

Die Einschätzung basiert auf einer Selbstbewertung unter Hinzunahme des Accessibility-Tools von AccessGO.

Aufgrund dieser Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen teilweise barrierefrei.

Im Einzelnen sind die folgenden Punkte nicht vollständig mit den für uns geltenden Vorschriften zur Barrierefreiheit vereinbar:

• Barriere: Einige Links sind leer oder enthalten keinen Text, wodurch deren Ziel oder Funktion nicht erkennbar ist.

• Barriere: Redundante benachbarte Links mit identischem Ziel.

• Barriere: Fehlende Beschriftung bei einer Feldgruppe.

• Barriere: Unklarer oder nichtssagender Linktext bei einem Link.

• Barriere: Redundanter Title-Text bei einem Element.

Geplanter Umgang mit den genannten Barrieren:

Wir planen aktuell die Umsetzung der Behebung dieser Barrieren.

Hinweis zu PDF-Dateien:

Einige auf der Website bereitgestellte PDF-Dokumente (z. B. Bedienungsanleitungen, Konformitätserklärungen, Energieetiketten, Zertifikate) sind derzeit nicht vollständig barrierefrei aufbereitet.

Diese Dateien weisen teilweise strukturelle und technische Einschränkungen auf – darunter fehlende Überschriften-Strukturen, nicht definierte Lese-Reihenfolgen, fehlende Alternativtexte für grafische Inhalte oder nicht getaggte Tabellen. Dadurch sind sie mit assistiven Technologien nur eingeschränkt nutzbar.

Derzeit ist es uns aus organisatorischen und wirtschaftlichen Gründen nicht möglich, sämtliche vorhandenen PDF-Dokumente vollständig barrierefrei bereitzustellen. Wir bemühen uns jedoch, zukünftig neue Dokumente – soweit möglich – in barrierefreier Form zu veröffentlichen.

Falls Sie ein bestimmtes Dokument in barrierefreier Form benötigen, kontaktieren Sie uns bitte. Wir stellen Ihnen gern eine individuell zugängliche Version zur Verfügung, soweit dies uns möglich ist.

Ergänzung zur Barrierefreiheitserklärung

Auf unserer Webseite wird das Barrierefreiheits-Plugin AccessGO (www.accessgo.de) von der DGfB Deutsche Gesellschaft für Barrierefreiheit mbH angeboten.

Mit diesem können Nutzende unsere Webseite an individuelle Einschränkungen oder Präferenzen anpassen.

Die Einstellungen können über das AccessGO-Symbol abgerufen werden oder alternativ über die Tastenkombination “ALT + 1”. Alle Funktionen können auch mit der Tastatur gesteuert werden.

Unter anderem ist es dadurch möglich, folgende Aspekte anzupassen:

• Schriftgröße

• Kontrast

• Hervorhebung von Links

• Aktivieren eines Bildschirmlesers

• Nutzung der Profile, um mehrere Einstellungen gleichzeitig zu aktivieren.

Wann wurde die Erklärung zur Barrierefreiheit erstellt?

Diese Erklärung wurde erstellt am: 28.10.2025

Barrieren melden sowie Informationen zur Barrierefreiheit dieser Website erfragen (Verbraucherinformationen nach Art. 246 EGBGB)

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf unserer Website aufgefallen oder haben Sie Anmerkungen sowie Fragen zum barrierefreien Zugang?

Melden Sie sich gerne bei uns unter:

Uniplan GmbH & Co. KG

Schanzenstrasse 39 a/b

51063 Köln

Deutschland

it@uniplan.com

Zuständige Marktüberwachungsbehörde

Wenn Sie der Meinung sind, dass diese Webseite nicht barrierefrei zugänglich ist, informieren Sie bitte unsere oben genannte Stelle oder Person. Wir bemühen uns, Anfragen innerhalb einer angemessenen Frist zu beantworten. 

Falls Sie mit der Antwort ganz oder teilweise unzufrieden sind, können Sie sich auch an die folgende Behörde wenden.

Zur Wahrnehmung der Aufgaben des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes errichten die Länder derzeit eine gemeinsame Stelle. Die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF) soll als neue Anstalt des öffentlichen Rechts in Sachsen-​Anhalt, in der Landeshauptstadt Magdeburg, die Arbeit aufnehmen. Voraussetzung hierfür ist die Ratifikation des Staatsvertrages zur Aufgabenerfüllung nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) durch alle Bundesländer. Alle Ländern schaffen derzeit die hierfür notwendigen Voraussetzungen. 

Ihre Anfragen richten Sie bis zur formalen Errichtung der MLBF an:

MLBF

c/o Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt

Postfach 39 11 55

39135 Magdeburg

Telefon: 0391 567 6970

E-​Mail: MLBF(at)ms.sachsen-​anhalt.de

Bis zur formalen Errichtung der MLBF werden Ihre Anfragen und Informationen von dort aus an die zuständigen Stellen weitergeleitet.

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